Man kann seine Solaranalge abbauen und woanders wieder aufbauen. Wird die Photovoltaik-Anlage auf einem anderen Gebäude erneut installiert und angeschlossen muss beim Energieversorger ein Antrag auf Anlagenverlegung eingereicht werden. Des Weiteren sollte die Bundesnetzagentur und das Finanzamt von dem neuen Standort in Kenntnis gesetzt werden. Zudem wäre es ratsam die Anlage von einem Installateur kontrollieren zu lassen, ob die Dimensionierung der Komponenten noch stimmt.
Für Ihre alte Anlage erhalten Sie am neuen Standort weiterhin ihre alte Einspeisevergütung. Dies zeigt das EEG, in dessen Begründung ausgeführt ist, dass es “unerheblich für die Bestimmung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme ist, ob die Anlage zu einem späteren Zeitpunkt an einen anderen Ort versetzt wird. Für die Dauer und Höhe des Vergütungsanspruchs ist auch nach einer Versetzung das Datum der erstmaligen Inbetriebnahme maßgeblich.” (Quelle:http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eeg_2009_begr.pdf)
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an die Experten von Solista Solar unter info@solista-solar.de oder lesen Sie hier.
Mit dem Photovoltaik Rechner erhalten Sie Angaben zu Ihrer Photovoltaik Anlage: Photovoltaik Kosten, Photovoltaik Kosten pro kWp, Photovoltaik €/kWp, Photovoltaik Ertrag. Der Photovoltaik Rechner gibt Ihnen die Möglichkeit einen Kauf einer Photovoltaik Anlage zu prüfen und den richtigen Partner dafür zu finden.
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