100% Einspeisung des erzeugten PV-Stroms erfolgt durch das RSE. Jedoch sind Mehrkosten damit verbunden.
Die 70%-Regelung wird direkt am Wechselrichter aktiviert. Dies kommt einer Ertragsminderung gleich. Wenn zum Beispiel eine Ost-Belegung vorhanden ist, ist es sinnvoll die Einspeiseleistung auf 70% zu begrenzen.
Der wichtigste Punkt bei der 70%-Begrenzung ist, dass die geforderten 70% der Nennleistung der Anlage am Einspeisepunkt vorliegen müssen. Dies hat zur Folge, dass zum Beispiel überschüssiger Strom im Haus verbraucht werden kann, solange maximal 70% von dem erzeugten Strom eingespeist werden. Folglich bedeutet dies, dass der Wechselrichter in Abhängigkeit von Erzeugung und Verbrauch dynamisch geregelt werden kann. Die sogenannte "dynamische 70%-Regelung".
Die 70%-Regelung wird direkt am Wechselrichter aktiviert. Dies kommt einer Ertragsminderung gleich. Wenn zum Beispiel eine Ost-Belegung vorhanden ist, ist es sinnvoll die Einspeiseleistung auf 70% zu begrenzen.
Der wichtigste Punkt bei der 70%-Begrenzung ist, dass die geforderten 70% der Nennleistung der Anlage am Einspeisepunkt vorliegen müssen. Dies hat zur Folge, dass zum Beispiel überschüssiger Strom im Haus verbraucht werden kann, solange maximal 70% von dem erzeugten Strom eingespeist werden. Folglich bedeutet dies, dass der Wechselrichter in Abhängigkeit von Erzeugung und Verbrauch dynamisch geregelt werden kann. Die sogenannte "dynamische 70%-Regelung".
Diese ist eine kostengünstiger Möglichkeit. Sie kann bei Anlagen bis zu 30 kWp Nennleistung zum tragen kommen.
Eine Empfehlung für Anlagen, die nach Osten, Westen, Osten und Westen ausgerichtet sind.
Für weitere Informationen lesen Sie hier weiter oder bei Top50-Solar Experts.
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