Photovoltaik Rechner

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Photovoltaik Rechner Solista Solar GmbH

Sonntag, 18. November 2012

Einspeisevergütung sinkt um 2,5%!

Photovoltaik-Investitionen bleiben attraktiv


Nach der Bekanntgabe der neuen Vergütungen für Photovoltaikanlagen durch die Bundesnetzagentur weist der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) darauf hin, dass die Anschaffung einer PV-Anlage auch in Zeiten sinkender Fördersätze (-2,5% monatlich) weiterhin ökologisch sinnvoll und häufig auch wirtschaftlich lukrativ bleibt. Niedrige Photovoltaik- und Produktionskosten von Solarstrom machen den unmittelbaren Eigenverbrauch immer interessanter.

Die neuen Fördersätze für Photovoltaikanlagen sind seit dem 31.10.2012 bekannt: Betreiber/-innen von PV-Anlagen, die im November installiert werden, erhalten – je nach Anlagengröße – demnach eine für 20 Jahre garantierte Vergütung von 12,39 bis 17,90 Cent pro Kilowattstunde. In den Folgemonaten Dezember und Januar sinkt die Förderung um monatlich jeweils 2,5 Prozent. Damit greift eine weitere Regelung, die mit der Novelle des EEG 2012 im Sommer verabschiedet wurde. Ziel ist die Solarstromförderung stärker an die Preisentwicklung und den Zubau neuer Solarstromanlagen anzupassen.

„Die Anschaffung einer Solarstromanlage bleibt auch in Zeiten zurückgehender Fördersätze weiterhin ökologisch sinnvoll und sehr oft auch wirtschaftlich attraktiv. Die Photovoltaik Preise sind derzeit niedrig und die Produktionskosten von Solarstrom liegen inzwischen deutlich unter den Verbraucher-Stromtarifen. Damit wird der unmittelbare Eigenverbrauch selbst erzeugten Solarstroms immer interessanter“, erläutert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). 

Die Unabhängigkeit von den stetig steigenden Stromtarifen wird immer wichtiger. Sie ist ein Hauptargument für den Kauf einer Photovoltaikanlage. Laut Bundesamt für Statistik werden die Strompreise in den nächsten Jahren um 4,5% /a steigen. Die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen wird dadurch noch unterstützt.

Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar)


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Die Ökostrom-Umlage

Nächstes Jahr steigt die Ökostrom-Umlage. Laut Bundesnetzagentur von 3,6 Cent/ kWh auf 5,3 Cent/ kWh. Experten streiten sich ob die Industrie schuld an dem Strompreisdilemma ist.

Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wir der Ausbau der Windenergieanlagen und der Photovoltaikanlagen gefördert. Ein auf 20 Jahre festgeschriebener Abnahmepreis, der deutlich über dem Marktpreis liegt, erhält ein Investor beim Bau einer Anlage. Dies macht die Investition attraktiv. Diese Subventionen werden und sollen durch alle Verbraucher über eine Umlage in der Stromrechnung getragen werden, die sog. EEG- oder Ökostrom-Umlage.

Warum steigt jetzt die Umlage?

Dies passiert durch den Ausbau der erneuerbaren Energien. Je höher der Anteil, der regenerativen Energien, am produzierten Strom bedeutet eine höhere Umlage. Durch die beschlossene Energiewende steigt der Ausbau der Erneuerbaren Energien.  Folglich müssen die Verbraucher die Differenz zwischen dem Marktpreis und dem garantierten Abnahmepreis zahlen. Komischerweise erhöht sich dadurch die EEG-Umlage ebenfalls. An der Leipziger Strombörse sind im letzten Jahr die Strompreise für kurzfristig verfügbaren Strom um bis zu 20% gesunken, weil zu Spitzenlastzeiten am Mittag viel Solarstrom eingespeist wird. Aber die Differenz zwischen dem Marktpreis und dem garantierten Preis steigt. Das Resultat: die EEG-Umlage wird größer. Bis Anfang September wurde von den Netzbetreibern 2,6 Mrd. Euro mehr an die Ökostromproduzenten ausgezahlt, als durch die Umlage von den Verbraucher eingezahlt wurde. Bis Ende des Jahres könnte die Summe auf 4 Mrd. Euro steigen. Um einen Ausgleich zu schaffen muss deswegen die EEG-Umlage erhöht werden.

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Sonntag, 4. November 2012

Sonnenstrom ohne Sonne?

Stromspeicher für Photovoltaikanlagen

Wer eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) besitzt möchte den selbst erzeugten Strom selbstverständlich auch selbst nutzen. Jedoch wird der meiste Solarstrom dann erzeugt, wenn man ihn nicht nutzten kann. Diese Lücke lässt sich mit einem Stromspeicher schließen.

Ein Teil des erzeugten Stromes kann in ein intelligentes Speichersystem eingespeichert werden und später, wenn die Sonne nicht mehr scheint, wieder entnommen werden. Mittlerweile gibt es auf dem Markt viele unterschiedliche Batteriespeichersysteme.

Nach Simulationsergebnissen der Solista Solar GmbH ist es trotz sinkender Vergütung weiterhin empfehlenswert sich für eine Anlage zu entscheiden. Der Grund ist, dass die Kosten pro kWp sinken und der Strompreis hingegen in den nächsten Jahren laut Bundesamt für Statistik um 4,5%/ a weiter steigt.

Mit intelligenter Software kann der gesamte Stromfluss im Haus geregelt werden. Die Stromverbraucher werden dann angestellt, wenn der Speicher ausreichend voll ist – „Smart Home“. Ohne Energiespeicher lassen sich erfahrungsgemäß aller höchstens 30% des erzeugten Stroms selbst verbrauchen.

Bis zu 80% des selbst erzeugten Sonnenstroms können hingegen mit einem Solarstromspeicher selbst verbraucht werden.

Für nähere Informationen bezüglich der Technik wenden Sie sich an unsere Experten.

Rundsteuerempfänger oder 70%-Begrenzung

Welche Variante soll bei der Inbetriebnahme beziehungsweise bei der Beantragung der Photovoltaikanlage gewählt werden, die 70%-Regelung oder 100% Einspeisung des erzeugten Stroms mit Hilfe des Rundsteuerempfängers (RSE)?

100% Einspeisung des erzeugten PV-Stroms erfolgt durch das RSE. Jedoch sind Mehrkosten damit verbunden.
Die 70%-Regelung wird direkt am Wechselrichter aktiviert. Dies kommt einer Ertragsminderung gleich.  Wenn zum Beispiel eine Ost-Belegung vorhanden ist, ist es sinnvoll die Einspeiseleistung auf 70% zu begrenzen.

Der wichtigste Punkt bei der 70%-Begrenzung ist, dass die geforderten 70% der Nennleistung der Anlage am Einspeisepunkt vorliegen müssen. Dies hat zur Folge, dass zum Beispiel überschüssiger Strom im Haus verbraucht werden kann, solange maximal 70% von dem erzeugten Strom eingespeist werden. Folglich bedeutet dies, dass der Wechselrichter in Abhängigkeit von Erzeugung und Verbrauch dynamisch geregelt werden kann. Die sogenannte "dynamische 70%-Regelung".

Diese ist eine kostengünstiger Möglichkeit. Sie kann bei Anlagen bis zu 30 kWp Nennleistung zum tragen kommen.

Eine Empfehlung für Anlagen, die nach Osten, Westen, Osten und Westen ausgerichtet sind.


Für weitere Informationen lesen Sie hier weiter oder bei Top50-Solar Experts.